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Designs/Geschmacks­muster

Gestaltung von Produkten

Das eingetragene Design schützt die äußere Gestaltung von Produkten. Nicht nur die Form einer Ware kann Gegenstand eines Designs sein. Auch äußere Verzierungen und Muster, grafische Benutzeroberflächen und Symbole sind dem Designschutz zugänglich.

Damit ein Design wirksam eingetragen wird, muss es sich von bereits bekannten Formen und Mustern ausreichend unterscheiden, wobei eigene Veröffentlichungen des Entwerfers während einer zwölfmonatigen Schonfrist unschädlich sind.

Einmal eingetragen, kann dieses Schutzrecht ein sehr wirksames Mittel gegen Nachahmung sein und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu vielen Patent- und Markenportfolios.

Es ist sehr wichtig, bereits bei der ersten Anmeldung eines Designs zu planen, in welchen Ländern später Schutz beantragt werden soll. Davon abhängig wählen wir mit unseren Mandanten das passende Anmeldeamt und die Darstellung des zu schützenden Produktes aus.

Wir begleiten unsere Mandanten in Anmeldeverfahren sowie bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Designs.

Wir beraten und begleiten Sie in folgenden Bereichen:

  • Designanmeldungen und Prüfungsverfahren
    im In- und Ausland
  • Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent-
    und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt
    für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO
  • Verletzungsverfahren vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof
  • Designrecherchen

Unsere rechtlichen Kompetenzfelder

Technische Erfindungen

Technische Innovationen sind ein wesentlicher Faktor wirtschaftlichen Erfolgs. Sie lassen sich durch Patente und Gebrauchsmuster schützen. Hierdurch sichern sich Unternehmen Exklusivität und einen daraus resultierenden langfristigen Wettbewerbsvorteil.

Marken

Marken sind Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen. Der Inhaber unterscheidet dadurch seine Produkte oder Dienstleistungen von denen des Wettbewerbs und schafft einen Wiedererkennungswert.

Designs

Das eingetragene Design – auch „Geschmacksmuster“ genannt – schützt das Erscheinungsbild eines Produktes. Beispielsweise können die Form einer Ware, deren Oberflächentextur, grafische Benutzeroberflächen oder Verzierungen geschützt werden.

Unsere Spezialgebiete im Detail

Pharmazie und
Biotechnologie

Antikörper, Enzyme, Biomarker,
Diagnostik, Galenik,
industrielle Biotechnologie

Software

FinTech, KI, Digital Life Science,
HMI, Autonomes Fahren,
Industrie 4.0

GreenTech

Solarenergie, Batterietechnik, Brennstoffzellen, Wafer Processing, Energie-Messtechnik

Mechatronik und Maschinenbau

Automotive, Medizintechnik, 3D-Druck, Spritzgießen, Brandschutz, Wärmebehandlung

Material-
wissenschaften

Polymer, Keramik,
Glas, Metallurgie,
Papier

Chemie

Druckfarben, Petrochemie,
Bauchemie, medizinische
Chemie