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Designs/Geschmacksmuster
Gestaltung von Produkten
Das eingetragene Design schützt die äußere Gestaltung von Produkten. Nicht nur die Form einer Ware kann Gegenstand eines Designs sein. Auch äußere Verzierungen und Muster, grafische Benutzeroberflächen und Symbole sind dem Designschutz zugänglich.
Damit ein Design wirksam eingetragen wird, muss es sich von bereits bekannten Formen und Mustern ausreichend unterscheiden, wobei eigene Veröffentlichungen des Entwerfers während einer zwölfmonatigen Schonfrist unschädlich sind.
Einmal eingetragen, kann dieses Schutzrecht ein sehr wirksames Mittel gegen Nachahmung sein und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu vielen Patent- und Markenportfolios.
Es ist sehr wichtig, bereits bei der ersten Anmeldung eines Designs zu planen, in welchen Ländern später Schutz beantragt werden soll. Davon abhängig wählen wir mit unseren Mandanten das passende Anmeldeamt und die Darstellung des zu schützenden Produktes aus.
Wir begleiten unsere Mandanten in Anmeldeverfahren sowie bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Designs.
Wir beraten und begleiten Sie in folgenden Bereichen:
- Designanmeldungen und Prüfungsverfahren
im In- und Ausland - Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent-
und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt
für geistiges Eigentum (EUIPO) - Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO
- Verletzungsverfahren vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof
- Designrecherchen
Unsere rechtlichen Kompetenzfelder
Technische Erfindungen
Technische Innovationen sind ein wesentlicher Faktor wirtschaftlichen Erfolgs. Sie lassen sich durch Patente und Gebrauchsmuster schützen. Hierdurch sichern sich Unternehmen Exklusivität und einen daraus resultierenden langfristigen Wettbewerbsvorteil.
Marken
Marken sind Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen. Der Inhaber unterscheidet dadurch seine Produkte oder Dienstleistungen von denen des Wettbewerbs und schafft einen Wiedererkennungswert.
Designs
Das eingetragene Design – auch „Geschmacksmuster“ genannt – schützt das Erscheinungsbild eines Produktes. Beispielsweise können die Form einer Ware, deren Oberflächentextur, grafische Benutzeroberflächen oder Verzierungen geschützt werden.
Unsere Spezialgebiete im Detail
Pharmazie und
Biotechnologie
Antikörper, Enzyme, Biomarker,
Diagnostik, Galenik,
industrielle Biotechnologie
Software
FinTech, KI, Digital Life Science,
HMI, Autonomes Fahren,
Industrie 4.0
GreenTech
Solarenergie, Batterietechnik, Brennstoffzellen, Wafer Processing, Energie-Messtechnik
Mechatronik und Maschinenbau
Automotive, Medizintechnik, 3D-Druck, Spritzgießen, Brandschutz, Wärmebehandlung
Material-
wissenschaften
Polymer, Keramik,
Glas, Metallurgie,
Papier
Chemie
Druckfarben, Petrochemie,
Bauchemie, medizinische
Chemie